Abmahnung – was nun?

Gelbe Karte - Peter Bischoff 2021
Was tun gegen eine Abmahnung?

Eine Abmahnung im Arbeitsrecht ist eine Möglichkeit des Arbeitgebers auf Fehlverhalten des Arbeitnehmers hinzuweisen.

Abmahnungen dienen bestenfalls der Warnung, aber meistens der Vorbereitung einer Kündigung.

Arbeitsrechtliche Kündigungen können jedoch für den Arbeitnehmer existenzbedrohend sein.

Eine nicht ausreichend vorbereitete Abmahnung und ein deshalb verlorener Kündigungsschutzprozess bei einer fehlerhaften Kündigung für den Arbeitgeber auch.

Zweck einer Abmahnung

Eine Abmahnung dient daher zumeist weitergehenden Zielen.

Eine Abmahnung im Bereich des Arbeitsrechtes lässt sich gut mit einer „gelben“ Karte beim Fußball vergleichen. Auch die Abmahnung wird dabei gern als Vorstufe zur „roten“ Karte gesehen, die dem Arbeitnehmer dann in Form der Kündigung präsentiert wird.

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss zumeist eine Abmahnung des Arbeitnehmers erfolgen. Die Abmahnung erfordert keine besonderen Formalitäten und kann auch mündlich erfolgen. Sie muss jedoch die Kriterien einer ausdrücklichen Warnfunktion und einer Rügefunktion erfüllen. Der Erhalt einer Abmahnung muss nicht schriftlich bestätigt werden.

Bei Erhalt einer Abmahnung ist Ruhe und Sachlichkeit gefragt. Eine sofortige Reaktion ist nicht erforderlich. Holen Sie erst fachanwaltlichen Rat ein, bevor Sie reagieren. Ein im Arbeitsrecht erfahrener Anwalt kann überprüfen, ob Ihre Abmahnung wirksam ist und in diesem Fall die Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen.

Wir vertreten – natürlich nie im gleichen Betrieb – Führungskräfte, Leitende Angestellte und Arbeitgeber, Betriebsräte & Arbeitnehmer.

Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers

Aus Arbeitnehmersicht sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung folgende drei Reaktionsmöglichkeiten abwägen:

Eine Klage

Sie können natürlich gegen die Abmahnung klagen, was auch viele Rechtsanwälte anraten. Dies führt zu einer erheblichen Verhärtung des Arbeitsverhältnisses. Einzelne Arbeitsrichter formulieren, dass die Klage gegen eine Abmahnung in Wirklichkeit ein Antrag auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses sei.

Eine Gegendarstellung

Sie können eine Gegendarstellung, am besten mit fachanwaltlicher Unterstützung, aber in Ihrem Namen verfassen, die dann ebenso in der Personalakte enthalten ist. Damit halten Sie sich alle Optionen offen.

Nichtstun

Sie können gar nicht reagieren, sollten dann aber das beanstandete Verhalten abstellen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird Ihnen erläutern, ob in Ihrem Fall eine Reaktion erforderlich ist.

Vorbereitung des Arbeitgebers

Aus Arbeitgebersicht sollten Sie möglichst schon vor Erteilung einer Abmahnung Folgendes geklärt haben:

Ist das Kündigungsschutzgesetz auf das zu kündigende Arbeitsverhältnis anwendbar? Kann der abgemahnte Verstoß nachgewiesen werden und sind noch Beweise zu sichern? Ist die Abmahnung rechtssicher formuliert und wirksam?

Unsere Beratungsleistungen

  • Sie schildern uns den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen sofort, ob wir die Sache übernehmen können und welche Unterlagen wir benötigen. Wir erläutern Ihnen die Rechtsanwaltsvergütung.
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  • Wir schildern Ihnen Ihre Erfolgsaussichten.
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  • Wir vereinbaren mit Ihnen die unkomplizierte und rasche Erreichbarkeit des Anwaltes.

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