
Transparente Kosten – klare Vorteile für Sie
Bevor Sie uns beauftragen, informieren wir Sie kostenlos und verständlich über alle voraussichtlichen Kosten und Ihre Möglichkeiten, diese erstattet zu bekommen. So behalten Sie stets die volle Kontrolle über Ihre Ausgaben.
Ihr Nutzen auf einen Blick:
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Kostensicherheit: Sie wissen von Anfang an, welche Gebühren für Erstberatung, weitergehende Beratung, Vertretung oder Gerichtsverfahren anfallen können.
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Vielfältige Erstattungswege: Ob durch den Gegner, Ihre Rechtsschutzversicherung, Prozessfinanzierer oder staatliche Hilfen wie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe – wir zeigen Ihnen alle Optionen auf, damit Sie möglichst wenig selbst zahlen müssen. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz erfolgt allerdings keine Kostenerstattung auch im Fall des Prozessgewinns.
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Erstberatung zu fairen Konditionen: Für nur 45 EUR pro angefangene 10 Minuten erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Erfolgsaussichten und Kostenrisiken – so können Sie mit geringem Aufwand prüfen, ob sich ein Vorgehen lohnt.
- Flexible Abrechnung: Für umfangreichere Beratungen bieten wir transparente Stundenhonorare an, die sich an Ihrem individuellen Fall orientieren.
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Rechtsanwaltliche Vertretung: Bei Vertretung gegenüber Dritten oder vor Gericht rechnen wir nach dem gesetzlich geregelten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab – oder wir vereinbaren mit Ihnen individuelle Honorarvereinbarungen.
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Sicherheit bei der Kostenübernahme: Wir kümmern uns um Deckungsanfragen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und beraten Sie zur Beantragung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe, falls Sie diese benötigen.
- Bei Bedürftigkeit kann das Gericht Beratungshilfe für die außergerichtliche Durchsetzung und Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren bewilligen. Bei der Beratungshilfe werden die Gebühren des eigenen Anwalts vom Staat übernommen, mit Ausnahme eines Eigenanteiles von 15,00 EUR. Hierfür müssen Sie vor der Beratung bei uns einen Berechtigungsschein beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einholen. Nähere Informationen erhalten Sie bei dem folgenden Link des Bundesministerium der Justiz.
Bei gerichtlichen Verfahren können wir für Sie einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen. Nähere Informationen erhalten Sie bei dem folgenden Link des Bundesministerium der Justiz.
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Prozessfinanzierung: Bei aussichtsreichen Fällen prüfen wir für Sie die Möglichkeit, eine Prozessfinanzierung zu nutzen, um finanzielle Belastungen zu minimieren.
Mit uns behalten Sie die volle Kostenkontrolle und können sich ganz auf Ihre rechtlichen Anliegen konzentrieren – ohne böse Überraschungen.