Aufhebungsvertrag – was nun?

AufhebungsvertragSie haben ein Abfindungsangebot von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Ihr Arbeitsverhältnis soll beendet werden und Sie sollen eine Abfindung erhalten?

Wollen Sie eine hohe Abfindung erhalten?

Sie können im Internet einen Abfindungsrechner befragen. Der rechnet Ihnen anhand der Betriebszugehörigkeit und Ihres Bruttomonatsgehaltes nach der üblichen Formel einen Abfindungsbetrag aus und nennt das legal tec.

Entscheidend wäre demgegenüber, ob Sie sozialversicherungsrechtliche Nachteile erleiden (Sperrzeit) und ob wegen Ihrer besonderen Position im Betrieb nicht Anspruch auf eine andere Abfindung hätten.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Abfindung bei Kündigung und unterstützen Sie bei der Abfindungsverhandlung mit Ihrem Arbeitgeber mit unserer Fachwissen im Arbeitsrecht.

Wir vertreten – natürlich nie im gleichen Betrieb – Führungskräfte, Leitende Angestellte und Arbeitgeber, Betriebsräte & Arbeitnehmer.

Nichts sofort unterschreiben

Lassen Sie sich nicht voreilig zum Abschluss einer Aufhebung mit Abfindung drängen. Nehmen Sie das Angebot zur Kenntnis und erbeten sich eine Bedenkzeit von einigen Tage. In dieser Zeit holen Sie sich fachkundigen Rat bei uns.

Wir überprüfen Ihren Anspruch auf Abfindung

Die Abfindung ist Ihre Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in seltenen Fällen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Erhebung einer Kündigungsschutzklage wird häufig eine höhere Abfindung gezahlt als in einem Aufhebungsvertrag angeboten wird. Es kann einerseits Ansprüche auf Abfindung geben, andererseits ist die Abfindung häufig eine Verhandlungssache und kann dem Arbeitgeber mit geeigneten Strategien vermittelt werden.

Abfindungsansprüche durchsetzen und sozialversicherungsrechtliche Nachteile vermeiden

Das ist Ihr Ziel! Wir kennen die erfolgversprechenden Strategien zur Durchsetzung Ihrer Abfindung und unterstützen Sie zum maximalen Erfolg. Das Vorgehen im Einzelnen werden wir im Beratungsgespräch mit Ihnen erörtern.

Rechtzeitige Beratung ist notwendig!

  • Sie schildern uns den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen sofort, ob wir die Sache übernehmen können und welche Unterlagen wir benötigen. Wir erläutern Ihnen die Rechtsanwaltsvergütung.
  • Wir bieten eine Erstberatung zu einem angebotenen Aufhebungsvertrag für 160 EUR incl. MWSt. für max. 50 Minuten – Die Vergünstigung gilt nur für Selbstzahler.Jetzt anrufen - Montag-Freitag 8:30-17:00 Uhr oder Mail senden
  • Dann bieten wir Kontaktmöglichkeiten für weitergehende Reaktionsmöglichkeiten über eine persönliche Rücksprache, das Telefon, Mail, WhatsApp und Videoanruf.
  • Wir schildern Ihnen Ihre Erfolgsaussichten.
  • Wir planen mit Ihnen die Strategie.
  • Wir vereinbaren mit Ihnen die unkomplizierte und rasche Erreichbarkeit des Anwaltes.

Hier können Sie einen Rücksprache- oder Telefontermin vereinbaren:

Kontakt zu Rechtsanwalt Peter Bischoff